Mit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetzes (WEMoG) am 01.12.2020 brauchst du für die Installation einer Wallbox nicht mehr die explizite Zustimmung aller Miteigentümer*innen. Die Miteigentümer*innen müssen jedoch vorab über dein Vorhaben informiert werden und können bei der Art und Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was sind die Voraussetzung der Förderung KfW 440?
- Wie ist die LeineBox versichert?
- Was kostet mich der Einbau einer LeineBox?
- Was muss ich beachten, wenn das Mehrfamilienhaus mehrere Eigentümer*innen hat?
- Kann ich meinen E-Dienstwagen über die LeineBox bei meinem Arbeitgeber abrechnen?
- Habe ich eine Garantie auf meine LeineBox?
- Sind die LeineBoxen wetterfest?
- Wie sind die derzeitigen Lieferzeiten?
- Darf ich so viele Wallboxen installieren, wie ich möchte?
- Kann ich die KfW-Förderung 440 mit anderen Fördermitteln kombinieren?
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