Die Offshore-Umlage (gemäß §17f EnWG) beteiligt alle Haushaltskund*innen an den Kosten, die durch die Entschädigungszahlungen für eine gestörte oder verzögerte Netzanbindung von Offshore-Anlagen entstehen. Eingeführt wurde diese Umlage wegen eventuell anfallender Entschädigungszahlungen an die Betreiber*innen von Offshore-Windparks. Diese Betreiber*innen haben seit 2013 gegenüber Übertragungsnetzbetreibern einen Anspruch auf diese Entschädigungszahlungen.
Was ist die Offshore-Umlage?
Aktualisiert
Steffen
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