Die Versorgung mit Strom findet auf Grundlage der jeweiligen Grundversorgungsverordnung (GVV) statt, sollte noch kein Vertrag mit einem Versorger deiner Wahl abgeschlossen worden sein. Der Grundversorgungsvertrag und der allgemeine Tarif für die Lieferung von Strom läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von dir mit einer Frist von zwei Wochen vor dem Auszug / Stromanbieterwechsel (Lieferantenwechsel) gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
Info! Gesicherte Versorgung: Sollte dein Energieversorger dir gekündigt haben oder du selbst gekündigt hast, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen, stehst du aufgrund der GVV niemals ohne Strom oder Gas da. Du erhältst in diesem Fall nahtlos Strom und Gas im Grundversorgungs-Tarif von uns.
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