Die Eigentümer*innen, die die Installation der LeineBox befürworten, tragen auch die Kosten für den Einbau.
Wenn sich auf der Eigentümer*innenversammlung jedoch mehr als zwei Drittel der Eigentümer*innen und mindestens 50 Prozent aller Anteile am Eigentum für den Einbau einer LeineBox aussprechen, werden die Kosten in der Regel von allen Eigentümer*innen anteilig getragen.
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