Bisher gibt es hierfür noch keine allgemeinen Regelungen. Am besten besprichst du das also direkt mit deinem*deiner Vermieter*in.
Zahlt der*die Vermieter*in die LeineBox, gehört sie zu seinem*ihrem Eigentum und kann zu einer Wertsteigerung des Mietobjekts führen. Zahlst du als Mieter*in die LeineBox selber, gehört sie dir und du kannst sie im Falle eines Umzuges mitnehmen oder an deine*n Nachmieter*in weitergeben.
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