Gefördert werden können alle (Einzel-)Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler*innen, sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.
Für Immobilieneigentümer*innen, Mieter*innen und Vermieter*innen greift KfW 440. Ob das KfW-Förderprogramm 440 aktuell beantragt werden kann, erfährst du hier.
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