Unternehmen können eine Förderung für ihre LeineBox erhalten, sofern diese nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Die LeineBox darf also entweder nur für einen begrenzten Personenkreis zugänglich sein (zum Beispiel auf dem Firmengelände, zu dem nur Beschäftigte einen Zugang haben) oder nur ein begrenzter Personenkreis darf Zugriff auf die Ladestation haben (beispielsweise durch Schlüsselkarten oder NFC-Chip).
Was sind die Voraussetzungen der KfW-Förderung 441?
Aktualisiert
Laura Gähle
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