Durch die Energiepreisbremse bekommen Verbraucher*innen einen Zuschuss zu den stark gestiegenen Energiekosten und werden somit finanziell entlastet. Davon profitieren sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen – einschließlich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Ziel der Energiepreisbremse ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und eine sichere Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme zu gewährleisten.
Der Zuschuss äußert sich in Form eines Entlastungsbetrages, der den Kund*innen gutgeschrieben wird. Diese für Energieversorger verpflichtende Gutschrift wird wiederum vom Bund finanziert.
Mieter*innen erhalten die Entlastung im Rahmen ihrer Betriebskostenabrechnung durch den oder die Vermieter*in, denn er oder sie muss die erhaltenen Entlastungen entsprechend weitergeben.
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