Für Privatverbraucher*innen mit einem geringen Stromverbrauch bis 30.000 Kilowattstunden oder einem Gas- bzw. Wärmeverbrauch bis 1.500.000 Kilowattstunden wird die Energiepreisbremse zum 1. März 2023 umgesetzt und gilt vorerst bis Ende des Jahres. Da sie auch rückwirkend für den Januar und Februar gilt, erhalten alle Verbraucher*innen im März einmalig und rückwirkend einen zusätzlichen Entlastungsbetrag für diese beiden Monate. Eine Verlängerung bis April 2023 ist wahrscheinlich.
Für mittlere und große Unternehmen, die einen Stromverbrauch von über 30.000 Kilowattstunden oder einen Gas- bzw. Wärmeverbrauch von über 1.500.000 Kilowattstunden haben, startet die Preisdeckelung bereits zum 1. Januar 2023.
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