Welche Deckelung für Energiepreise gilt ist abhängig davon, ob es sich um einen Privathaushalt mit einem geringen Verbrauch handelt oder um Großabnehmer mit einem hohen Verbrauch.
Im Allgemeinen gilt:
...für die Strompreisbremse:
Bis 30.000 Kilowattstunden pro Jahr | Über 30.000 Kilowattstunden pro Jahr |
40 Cent pro Kilowattstunde | 13 Cent pro Kilowattstunde |
Verbraucher*innen erhalten 80 Prozent ihres für 2023 prognostizierten Stromverbrauches zum gedeckelten Preis. Für die restlichen 20 Prozent fallen die "normalen" Strompreise an. | Verbraucher*innen erhalten 70 Prozent ihres in 2021 realisierten Stromverbrauches zum gedeckelten Preis. Für die restlichen 30 Prozent fallen die "normalen" Strompreise an. |
…für die Gaspreisbremse:
Bis 1.500.000 Kilowattstunden pro Jahr |
Über 1.500.000 Kilowattstunden pro Jahr |
12 Cent pro Kilowattstunde | 7 Cent pro Kilowattstunde |
Verbraucher*innen erhalten 80 Prozent ihres für 2023 prognostizierten Gasverbrauches zum gedeckelten Preis. Für die restlichen 20 Prozent fallen die "normalen" Gaspreise an. | Verbraucher*innen erhalten 70 Prozent ihres in 2021 realisierten Gasverbrauches zum gedeckelten Preis. Für die restlichen 30 Prozent fallen die "normalen" Gaspreise an. |
…für die Wärmepreisbremse:
Bis 1.500.000 Kilowattstunden pro Jahr | Über 1.500.000 Kilowattstunden pro Jahr |
9,5 Cent pro Kilowattstunde | 7,5 Cent pro Kilowattstunde |
Verbraucher*innen erhalten 80 Prozent ihres für 2023 prognostizierten Wärmeverbrauches zum gedeckelten Preis. Für die restlichen 20 Prozent fallen die "normalen" Wärmepreise an. | Verbraucher*innen erhalten 70 Prozent ihres in 2021 realisierten Wärmeverbrauches zum gedeckelten Preis. Für die restlichen 30 Prozent fallen die "normalen" Wärmepreise an. |
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