Bei der Erdgas(beschaffungs)umlage handelte es sich um eine Sonderumlage, zur finanziellen Entlastung der Gasimporteure*innen dienen sollte. So sollten Gasimporteure*innen demnach 90 Prozent der deutlich höheren Beschaffungskosten für Gas, die sie durch Verträge mit Festpreisen oft nicht direkt an ihre Gaskund*innen weitergeben können, über die Umlage weiterreichen.
Dadurch sollte verhindert werden, dass systemrelevante Gasimporteure*innen zahlungsunfähig werden, sodass die Versorgung mit Gas weiterhin aufrechterhalten werden kann.
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