Die Konvertierungsumlage existiert ebenfalls schon länger und wird ab dem 1. Oktober 2022 von 0,00 Cent pro Kilowattstunde auf 0,038 Cent pro Kilowattstunde angehoben.
Da Deutschland zwei verschiedene Arten von Gas mit unterschiedlichen Brennwerten von Lieferanten erhält (H-Gas und L-Gas), aber immer nur eine Sorte im regionalen Gasnetz transportiert werden kann, muss das Gas je nach Sorte noch chemisch umgewandelt werden. So wird sichergestellt, dass keine Versorgungslücke entsteht. Die Kosten für diese Umwandlung werden über die Konvertierungsumlage finanziert, welche von den Stadtwerken Neustadt an die Endverbraucher*innen weitergegeben wird.
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