Was ist die Bilanzierungsumlage?

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Die Bilanzierungsumlage existiert schon länger und wird ab dem 1. Oktober 2022 von 0,00 Cent pro Kilowattstunde auf 0,57 bzw. 0,39 Cent netto pro Kilowattstunde angehoben. Die Höhe der Umlage richtet sich dabei nach der Höhe des Jahresgasverbrauchs der Kund*innen.

Haben Kund*innen einen niedrigen Jahresgasverbrauch und verfügen über einen Standard-Last-Profil-Zähler (SLP-Zähler), greift die SLP-Bilanzierungsumlage mit 0,57 Cent pro Kilowattstunde. Haben Kund*innen einen hohen Gasverbrauch pro Jahr und verfügen über einen Zähler für die Registrierende Leistungsmessung (RLM-Zähler), greift die RLM-Bilanzierungsumlage mit 0,39 Cent pro Kilowattstunde.

Grundsätzlich dient die Bilanzierungsumlage dazu, dass der erwartete Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gedeckt werden kann. So sollen die Kosten der Gasnetzbetreiber gedeckt und das Gasnetz stabil gehalten werden.

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