Nein. Die Gas(beschaffungs)umlage ist eine von insgesamt drei Umlagen, die zu einer Erhöhung deiner Abschläge geführt haben. Die Gasspeicher- , die Bilanzierungs-, und die Konvertierungsumlage bleiben weiterhin bestehen. Eine Senkung des Abschlagsbetrages ist daher nicht zu empfehlen
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist die Konvertierungsumlage?
- Die Gas(beschaffungs)umlage wurde gestoppt. Werden meine Abschläge jetzt wieder gesenkt?
- Geht mir jetzt, wo die Gasumlage gestoppt wurde, Geld verloren?
- Welchen Zweck hatte die Erdgas(beschaffungs)umlage?
- Ab wann gelten die Umlagen?
- Wie hoch sollte die Erdgas(beschaffungs)umlage sein?
- Wer muss die Umlagen zahlen?
- Was muss ich jetzt unternehmen?
- Welche Umlagen betreffen mich jetzt noch?
- Was ist die Bilanzierungsumlage?
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