Die Erdgas(beschaffungs)umlage sollte netto pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) 2,419 Cent betragen. Dazu käme noch, so wie es bei der Gasspeicherumlage und der Bilanzierungsumlage noch immer der Fall ist, der aktuelle Mehrwertsteuersatz.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist die Konvertierungsumlage?
- Die Gas(beschaffungs)umlage wurde gestoppt. Werden meine Abschläge jetzt wieder gesenkt?
- Geht mir jetzt, wo die Gasumlage gestoppt wurde, Geld verloren?
- Welchen Zweck hatte die Erdgas(beschaffungs)umlage?
- Ab wann gelten die Umlagen?
- Wie hoch sollte die Erdgas(beschaffungs)umlage sein?
- Wer muss die Umlagen zahlen?
- Was muss ich jetzt unternehmen?
- Welche Umlagen betreffen mich jetzt noch?
- Was ist die Bilanzierungsumlage?
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