Die Gasspeicherumlage wird ab dem 1. Oktober 2022 erhoben und gilt voraussichtlich bis Ende März 2025. Die Gasspeicherumlage soll dazu dienen, dass die Gasspeicher an bestimmten Stichtagen einen festgelegten Mindestfüllstand haben, sodass die Versorgung mit Gas auch im Winter gewährleistet werden kann – selbst im Falle eines Ausbleibens der Gasimporte. Durch die Einspeicherung von Gas fallen allerdings Kosten an, die über die Gasspeicherumlage finanziert werden sollen. An der Gasspeicherumlage bist du als Verbraucher*in mit 0,059 Cent netto pro verbrauchter Kilowattstunde beteiligt.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Was ist die Konvertierungsumlage?
- Die Gas(beschaffungs)umlage wurde gestoppt. Werden meine Abschläge jetzt wieder gesenkt?
- Geht mir jetzt, wo die Gasumlage gestoppt wurde, Geld verloren?
- Welchen Zweck hatte die Erdgas(beschaffungs)umlage?
- Ab wann gelten die Umlagen?
- Wie hoch sollte die Erdgas(beschaffungs)umlage sein?
- Wer muss die Umlagen zahlen?
- Was muss ich jetzt unternehmen?
- Welche Umlagen betreffen mich jetzt noch?
- Was ist die Bilanzierungsumlage?
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